Wir stehen Ihnen in sämtlichen steuerlichen Belangen gegenüber den Finanzbehörden mit Rat und Tat zur Seite. Als langjährig erfolgreiches Steuerbüro wissen wir stets genau, worauf es ankommt, um Ihre Interessen möglichst zielführend durchzusetzen. Lassen Sie Ihre Steuerbelastung von uns optimieren und profitieren Sie von umfangreichen weiteren Leistungen. Unsere Beratung basiert auf einer ganzheitlichen Betrachtung. Das heißt, es werden immer alle möglichen wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Faktoren genauestens berücksichtigt.
Eine der wichtigsten Prämissen für Ihren betriebswirtschaftlichen Erfolg ist ein optimal geführtes sowie zeitnahes Rechnungswesen. Wir wissen um die Relevanz und kennen die spezifischen Zusammenhänge. Für unsere gewerblichen sowie freiberuflichen Mandanten kümmern wir uns daher stets schnell, unkompliziert und fachkompetent um sämtliche Belange der Finanzbuchhaltung.
Von der Kontierung der Buchhaltungsbelege über die digitale Datenverarbeitung bis hin zum Controlling sowie der Auswertung sämtlicher Vorgänge der Finanzbuchhaltung sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner. Dabei können wir flexibel Daten aus mandanteneigenen Buchhaltungssystemen übernehmen und entsprechende Programme auch auf anderen Ebenen effizient in Abläufe einbinden. Somit sind wir in der Lage, individuelle Lösungen auf Basis Ihrer Geschäftsprozesse zu erstellen und proaktiv mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern sind sehr sensible Bereiche in jedem Unternehmen. Eine termingerechte Abwicklung ist nicht nur für Ihre Angestellten, sondern letztendlich auch für den gesamten Betrieb von großer Bedeutung. Fortwährende Änderungen im Lohn- und Sozialversicherungsrecht erschweren den stets reibungslosen Verlauf entsprechender Vorgänge jedoch mitunter immens. Insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe ist es hier praktisch unmöglich, den Überblick zu behalten. Unter anderem aus diesen Gründen ist die Abgabe der Lohnbuchhaltung an ein spezialisiertes Steuerbüro in den meisten Fällen unabdingbar.
Der Jahresabschluss spiegelt Ihre unternehmerischen Aktivitäten der vergangenen zwölf Monate auf betriebswirtschaftlicher Ebene im Detail wider. Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Voraussetzungen zeigen wir Ihnen die damit zusammenhängenden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss stets zeitnah und mit genau der Beratung, die Sie benötigen, um effizient auf eventuell notwendige Veränderungen reagieren zu können.
Unternehmen des Baugewerbes müssen steuerrechtlich zahlreiche besondere Anforderungen sowie (oft) damit einhergehende Problemstellungen berücksichtigen. Das gilt insbesondere im Kontext der Lohn- wie auch der Finanzbuchhaltung. So ist die Lohnbuchhaltung in der Regel überaus umfangreich und aufwendig. Praktisch jede Kategorie des Baugewerbes bringt hier ihre eigenen Regelungen mit.
Des Weiteren stellen die vier Jahreszeiten - jede für sich - ganz besondere Herausforderungen dar. Tatsächlich liegen diesbezüglich teilweise stark unterschiedliche finanzrechtliche Vorgaben zugrunde – und das Wissen um jene ist für eine rechtskonforme Finanz- sowie Lohnbuchhaltung selbstverständlich elementar. Wir haben sämtliche Faktoren Ihres Geschäftsbereichs im Baugewerbe für Sie im Blick und kümmern uns verlässlich um die ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer Baulöhne.
Die anfallende Einkommensteuer wird bei Angestellten als Lohnsteuer jeden Monat direkt vom Verdienst abgezogen und automatisch vom Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Dabei sind die üblichen Pauschalen und Freibeträge, wie Sparfreibeträge, Werbungskosten, Pauschalen bei Sonderausgaben sowie außergewöhnlichen Belastungen, schon einkalkuliert. Das bedeutet, in der Regel sind hier weder Nachzahlungen noch Erstattungen zu erwarten. Es erfolgt eine umfassende Entrichtung sämtlicher Steuern durch den Arbeitgeber. Angestellte müssen daher grundsätzlich keine Steuererklärung einreichen.
Das gilt allerdings nicht in jedem Fall. So sind auch Angestellte zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn
Darüber hinaus ist die Abgabe einer Steuererklärung in zahlreichen Fällen ratsam, selbst wenn keine Pflicht besteht. Das trifft zu, wenn
Typische Vorgänge im Zahlungsverkehr können mitunter sehr belastend für Unternehmen sein. Eine effiziente Organisation und das Behalten der nötigen Übersicht sind dabei nicht immer gewährleistet. Vielleicht ist Ihr Betrieb schnell gewachsen, die Implementierung eines aufwendigen Buchhaltungssystems stellt für Sie jedoch keine Option dar, weil Sie zum Beispiel möglichst flexibel bleiben möchten?
Eine Auslagerung der Überwachung des Zahlungsverkehrs ist hier ein probates Mittel, genau das zu erreichen und gleichzeitig Kosten zu reduzieren, Doppelerfassungen zu vermeiden, sich Skontovorteile zu sichern und ein umfassendes Liquiditäts-Management zu erhalten. Das alles und mehr können wir für Sie in die Wege leiten.
Wir erfassen regelmäßig Ihre Belege und fungieren als Abwickler Ihres gesamten Zahlungsverkehrs. Sie können wahlweise einzelne Prozesse, aber auch die gesamte Buchhaltung in unsere Hände legen. Dabei behalten Sie Ihre Zahlen selbstverständlich immer im Blick und können sich sicher sein, stets genau nach den gesetzlichen Bestimmungen zu handeln.
Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen. Das wiederum kann für Unternehmen fraglos erhebliche Liquiditätsprobleme bedeuten. Damit es in Ihrem Betrieb gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie in ein genau abgestimmtes Mahnwesen investieren, das entsprechende Vorgänge effizient organisiert und ein systematisches Debitoren- und Forderungs-Management ermöglicht.
Im Zuge dessen müssen natürlich die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen sowie die betriebswirtschaftlichen Regelungen zum Zahlungsverzug eingehalten werden. Ein umfassendes diesbezügliches Wissen ist für ein rechtskonformes und effektives Mahnwesen demnach unabdingbar. Wir haben den Überblick für Sie und unterstützen Sie gerne in allen Belangen des Mahnwesens.
Sie sparen damit viel Zeit, bekommen eine permanente fachkundige Überwachung entsprechender Sachverhalte, schnelle Reaktionszeiten bei drohendem Forderungsausfall und letztendlich eine Optimierung Ihrer Liquidität.
Jeder Erwerb aus einer Erbschaft, sei es als Erbe, Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder Begünstigter einer Auflage, muss gemäß des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes Abgaben leisten. Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer stellen nicht nur privat, sondern ebenso auf betrieblicher Ebene mitunter eine starke Belastung dar.
In letzterem Kontext betrifft jene unter anderem die Nachfolge. Je höher die Erbschaftssteuer ausfällt, desto größer ist das Risiko, Vermögen zum Beispiel in Form von Immobilien zu verlieren. Das kann durchaus dazu führen, dass Erben ein Unternehmen nicht fortführen können.
Ein Umgehen der Steuerschuld ist nicht möglich. Sie entsteht für den Erben mit dem Todesfall. Das Finanzamt erfährt aufgrund der Meldepflicht in aller Regel sehr bald nach dem tragischen Ereignis automatisch durch sonstige Behörden oder Banken davon. Sie können jedoch im Vorfeld einiges unternehmen, um diesbezügliche Abgaben weniger schwerwiegend zu gestalten. Dabei beraten wir Sie gerne.
Gern beraten wir Sie zu Ihren gewünschten Themen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.
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